CHARTER
ANDROMEDA Corporation Charta Version 2.0 (Stand: 25.10.2016)
Allgemeines
1. Die ANDROMEDA Corporation legt höchsten Wert auf eine freundliche, respektvolle und professionelle Arbeitsumgebung, in derer sich alle Mitglieder gleichbehandelt fühlen sollen um maximalen Erfolg und Spaß zu erzielen.
2. Das Eintrittsalter beträgt 16 Jahre und es wird eine geistige Reife vorausgesetzt (Ausnahmen möglich).
3. Aktuell gibt es eine unbezifferte Probezeit, die im Einzelfall verlängert werden kann. Während dieser Zeit wird eine erhöhte Aktivität und die Integration des Mitgliedes in die Organisation erwartet.
4. Beim Beitritt in die Corporation sind jegliche Zugehörigkeiten zu anderen Gruppen offen zu legen.
5. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, können nur Mitglieder dem Andromeda Council und den Squadleadern angehören, die in keiner anderen Organisation eine leitende Funktion inne haben. Von dieser Regelung sind Führungsposten in kleinen Organisationen mit bis zu 10 Mitgliedern nicht betroffen.
6. Wir nehmen nur Main-Mitglieder auf. Alle anderen Mitgliedsformen sind Diplomaten vorenthalten.
7. Aus organisatorischen Gründen bietet die ANDROMEDA Corporation Platz für maximal 150 Main-Mitglieder.
8. Jedes Mitglied sollte im weitesgehenden Maße zum Erfolg der Organisation beitragen und sich entsprechend seinen Möglichkeiten an gemeinsamen Aktionen beteiligen. Reine Einzelkämpfer haben bei uns keine Zukunft.
9. Bei jeglichen internen Abstimmungen und Wahlen gilt die absolute Mehrheit. Nur bei außerordentlich weitreichenden Entscheidungen (z.B. Fusion, Änderung des Aufgabengebietes…) hat der Vorsitzende ein Veto.
Verhalten
1. Piraterie ist nicht erlaubt und wird mit harten Disziplinarmaßnahmen geahndet.
2. Das Ausnutzen von Bugs und Cheating ist verboten!
3. Wird ein Mitglied zuerst durch Waffengewalt angegriffen (z.B. auch indirekt als Teil eines Geleitschutzes), so hat es das uneingeschränkte Recht sich zu verteidigen und andere Mitglieder haben das Recht/Pflicht es zu unterstützen. Selbiges gilt für verbündete Organisationen und deren Mitglieder.
4. Piloten & Organisationen die vom Council auf den Diplomatie Status “Feind” gesetzt wurden, dürfen ohne Rücksprache angegriffen werden.
5. Die Spionage/Infiltration, also Unterwanderung und das Abgreifen von Informationen aus anderen Organisation und Spielern gegen deren Willen und ohne, dass diese öffentlich zugänglich sind, ist verboten. Eine Ausnahme bildet die Gegenspionage auf Basis der Ingamemechaniken gegenüber Feinden, da diese dem Selbstschutz dient. Die Aufklärung zum Zwecke der Informationbeschaffung ist gestattet, insofern dadurch keine illegalen Aktivitäten zur Beschaffung heran gezogen werden.
6. Direktiven des Councils und der Squadleader (bzw. des Rang-höchsten) müssen beachtet werden, wenn gemeinsame Aktionen im Verbund der ANDROMEDA Corporation erfolgen.
7. Eine jedwede Unterstützung durch Andromeda Mitglieder bei durchzuführenden Aktionen sollte zuerst immer kostenfrei/-neutral erfolgen. Ist das Ziel des Einsatzes von wirtschaftlichem Interesse wobei ein unmittelbarer Profit erwirtschaftet wird, sollten die beteiligten Personen im Voraus eine faire Bezahlung/Gegenleistung vereinbaren.
8. Mitglieder, die gegen die Regeln verstoßen und durch ihre Aktionen der Corporation unmittelbaren Schaden zufügen, werden verwarnt. Das Council entscheidet nach eigenem Ermessen, ab wann die Fehlverhalten zu einem Ausschluss eines Mitgliedes führen.
9. Die Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen ist freiwillig. Niemand wird gezwungen sich in Bereichen zu engagieren, die nicht zu ihm/ihr passen.
10. Es ist Pflicht, sich regelmäßig im ANDROMEDA Corporation Forum über die aktuelle Lage zu informieren.
11. Unangebrachtes Verhalten gegenüber jeglichen anderen Mitgliedern wird mit disziplinarischen Maßnahmen geahndet.
12. Bei jeglichen Vorfällen, Fragen, Anregungen oder Problemen, die im Interesse/Zusammenhang der Organisation stehen, ist der jeweilig zuständige Squadlead oder das Council in Kenntnis zu setzen.
13. Bei einer längeren Abwesenheit ist eine Abmeldung im Forum erforderlich!
Administration
1. Die höchste rein administrative Instanz der Andromeda Corporation bildet das Council. Dieses bestehend aus 6 gewählten Ministern (alle sind untereinander vertretungsberechtigt) und dem festen Vorsitzenden.
- Außenminister
- Innenminister
- Handelsminister
- Verteidigungsminister
- Finanzminister
- Rekrutierungsminister
- Vorsitzender
2. Auf Verlangen eines Mitgliedes, durch Angabe eines triftigen Grundes, kann eine Wahl für ein neues Council und Squadlead Mitglied erfolgen. Der Vorsitzende leitet die Wahl ein.
3. Vom Council und den Squadleadern wird aufgrund Ihrer Position eine erhöhte Aktivität verlangt.
4. Die Squadleader sind Anführer der einzelnen Andromeda Unterabteilungen. Sie sind für das Tagesgeschäft in den einzelnen Bereichen zuständig.
5. Ein Mitglied kann nicht gleichzeitig im Council und als Squadleader tätig sein.
6. Das Council und die Squadleader halten alle 4 Wochen ein Meeting ab und sollten nach Möglichkeit immer teilnehmen.
Diese Charta unterliegt einer ständigen Überarbeitung.